Pflege-Wegweiser

Hier sind die wichtigsten Informationen in einem Überblick zusammengefasst. Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?

Sachleistung
Die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst kann über die Sachleistungen finanziert werden.

Pflegegeld
Das bedeutet, sie werden zu Hause durch Angehörige gepflegt.

Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
Sachleistungen und Pflegegeld können in vielen Fällen kombiniert werden. Wenn eine Pflegekraft nur stundenweise benötigt wird und ein Großteil der Pflege von den Angehörigen übernommen wird.

Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht selbstständig bewältigen kann, und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist.

Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen(Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist.

Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist.

Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht (rund um die Uhr) anfällt.

Kontaktinformationen

Gesundheitszentrum Rechts des Rheins
Charlottenstraße 55
56077 Koblenz
Telefon 0261 500 488 46
Fax 0261 296 838 19
E-Mail info@fortuna-pflege-koblenz.de